Besuchsverbot
Aufgrund der kantonalen Regelung vom 30.10.2020 besteht ein generelles Besuchsverbot. (Ausgenommen 1 Elternteil bei hospitalisierten Kindern)
Das Besuchsverbot gilt bis auf weiteres und ist nicht befristet.
Diese Regelung ersetzt alle vorgängig verfassten Besuchsregelungen.